Eine Krankenkasse wurde vom Hamburger Sozialgericht zur Zahlung eines Medikamentes verurteilt, das nicht der Festbetragsregelung unterliegt. Die Argumentation der Krankenkasse, gestützt durch den Medizinischen Dienst MDK, konnte das Gericht nicht überzeugen Krankenkasse Konkret ging es um die Erstattung des Medikamentes Invega. Ein 34-jähriger Patient wurde wegen schwerer geistiger Behinderung und Intelligenzminderung mit ausgeprägtem selbstverletzenden und […]
WeiterlesenKrankenkasse muss zahlen
- 27/12/2015
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