Ärztekammer verliert
- Post by: WIchmann-Reiß
- 30/11/2018
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Die Ärztekammer Trier verliert gegen einen Orthopäden
Dieser hatte „seine“ Ärztekammer wegen zu hoher Beiträge vor den Kadi gezerrt
Die Ärztekammer habe viel zu hohe Rücklagen aus den Beiträgen ihrer Mitglieder gebildet. Die Geforderten jährlich zu leistenden Abgaben seien daher zu hoch, so seine Argumentation vor dem Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht schloß sich der Argumentation des Arztes an. Bislang gibt es Bundesweit nur wenige Urteile gegen Ärztekammern.
In Bayern urteilten zwei Verwaltungsgerichte zugunsten der jeweiligen Kammern, in zwei weiteren Fällen stehen die Urteile noch aus.
Bei dem Urteil aus Trier allerdings schauten die Richter wohl sehr genau hin. Das ist verwunderlich.
Analoge Klagen gegen Beiträge von Industrie- und Handelkammern waren ebefalls
gegen die Kläger entschieden worden.
Zuletzt hatte auch das Bundesverfassungsgericht die Zwangsmitgliedschaft in der zuständigen IHK und die dadurch entstehenden Beiträge als rechtmäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt.
Daher hat die jetzige Entscheidung gegen eine Kammer Signalwirkung !
Soweit bisher zu erfahren war, geht es nicht um die grundsätzliche Pflicht der Ärzte Mitglied in einer Kammer zu sein, sondern um die Höhe der verlangten jährlichen Beiträge.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer kommentierte nach bekanntgabe des Tenors des zu erwartenden Urteils, man wolle ersteinmal die endgültige Begründung der Gerichtes abwarten. Erst wenn diese vorliege, werde man darüber nachdenken, ob es tatsächlich Auswirkungen auf die Veranlagung der zugehörigen 2600 Mitglieder habe.
Bild: Pixabay