Hartz-IV Bezieher wünscht Quark

Hartz-IV Bezieher wünscht Quark

Hartz-IV Empfänger zahlen den Quark selbst

So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 10.01. dieses Jahres

Ein Hartz-IV Empfänger verlangte vom Job-Center 150 € monatlich für seinen Quark. Es handele sich um ein homöopathisches Mittel das er zur Behnadlung seiner Erkrankungen benötige

Hartz-IV und Quark

Ein 64-jähriger Mann aus Bremen verlangte für seine homöopatischen und alternativmedizinischen Medikamente wie Ingwer, Arnica und Quark, Geld vom Job-Center.
Er führte in´s Feld, daß er „normale“ Medikamente nicht vertrage und seine Krankenkasse für alternativmedizinische Mittel nicht bezahle.

Keine Wunschmedizin auf Steuerkosten

Das Landessozialgericht (LSG) zeigte allerdings kein Verständnis und wies die Klage nebst Antrag auf Prozeßkostenhilfe zurück. Zwar habe das Job-Center grundsätzlich für eine ausreichende medizinische Versorgung seiner Klienten zu sorgen. Aber dies geschehe schon durch die Übernahme der Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Krakenkasse.
Damit stünden gesetzlich Versicherten aber „nur“ die im Leistungskatalog enthaltennen Medikamente zu.

Und dies gelte eben auch für Hartz-IV Empfänger.

Um trotzdem eine Erstattung beanspruchen zu können, muß ein „unabweisbarer Bedarf“ nachgewiesen sein. Die pauchale Feststellung einer Medikamentenunverträglichkeit reiche nicht aus, um eine Erstattung duch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zu erlangen.

Auch die vorliegende Laktose- und Fruktoseintoleranz verursache keinen Mehrbedarf, sofern eine entsprechende Ernährung oder medikamentöde Versorgung nicht teurer sei, als die „Normalversorgung“. Es sei durchaus möglich Laktose- und Fruktosefreie Medikamente zu verordnen. Außerdem liege bei den Kläger keine ernährungsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung vor, die einen höheren Bedarf rechtfertigten und seien von ihm auch nie dargelegt worden.

Damit bleibt der Kläger nicht nur auf seinen geltend gemachten Kosten, sondern auch auf den Gerichtskosten sitzen.

 

Bilder: pixabay

 

Categories: Allgemein, Blog-Post